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Erforderliche Gesamtstundenzahl: 40 Stunden alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden, wobei maximal 20 Stunden online zu absolvieren sind
Erforderliche Gesamtstundenzahl: 20 Stunden alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden, wobei maximal 10 Stunden online zu absolvieren sind
Erforderliche Gesamtstunden: 2 Stunden alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Nicht anwendbar, da nur die Pflichtstunden erforderlich sind
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