Erforderliche Gesamtstundenzahl: 40 Fortbildungspunkte alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden nach den obligatorischen Anforderungen
Erforderliche Gesamtstunden: 20 Fortbildungspunkte alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden nach den obligatorischen Anforderungen