Erforderliche Gesamtstunden: 28 Fortbildungspunkte alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden nach den obligatorischen Anforderungen, mit Einschränkungen für Online-Kurse
Erforderliche Gesamtstunden: 14 Fortbildungspunkte alle zwei Jahre
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden nach den obligatorischen Anforderungen, mit Einschränkungen für Online-Kurse
Erforderliche Gesamtstunden: 8 Fortbildungspunkte in jedem Erneuerungszeitraum
Wahlpflichtstunden: Die verbleibenden Stunden können durch zugelassene Kurse, einschließlich Online-Kurse, erworben werden, sofern nicht mehr als die Hälfte davon online sind.