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Innerhalb eines Fünfjahreszyklus müssen Zahntechniker 50 Stunden kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPD) absolvieren, davon mindestens 50 Stunden nachweisbare CPD. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Fortbildung kann sich auf Ihre Fähigkeit auswirken, im Register des General Dental Council (GDC) zu bleiben und als Zahntechniker zu arbeiten.
Die folgenden Kernthemen werden dringend empfohlen und sollten innerhalb des fünfjährigen Fortbildungszyklus behandelt werden:
Zusätzlich zu den Kernthemen empfiehlt der GDC, die folgenden Themen in den Fortbildungszyklus aufzunehmen:
Für weitere Informationen können Sie die folgenden GDC-Ressourcen herunterladen:
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