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Erforderliche Gesamtstundenzahl: 15 Stunden pro Jahr
Wahlpflichtstunden: Verbleibende Stunden nach den obligatorischen Anforderungen. Bis zu zwei Stunden können durch freiwillige zahnärztliche Dienste erworben werden.
Erforderliche Gesamtstundenzahl: In der Regel entsprechen die Anforderungen denen von Zahnärzten, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn nicht anders angegeben, wird von 15 Stunden pro Jahr ausgegangen.
Wahlpflichtstunden: Stunden, die über die Pflichtstunden hinausgehen, können eine Vielzahl von klinischen und nicht-klinischen Fächern umfassen, die die klinischen Dienstleistungen unterstützen.
Erforderliche Gesamtstundenzahl: Bei ähnlichen Regelungen ist von ähnlichen Stunden auszugehen, sofern nicht anders angegeben. Spezifische Anforderungen an die Fortbildung sind weniger üblich, umfassen aber grundlegende Unterstützung und Verständnis der zahnärztlichen Praxis.
Elective hours: Potentially include training that enhances the assistant’s capability to support dental operations.
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